A`udhu billah min ash-Shaytaan ir-rajeem
Bismillahi 'r-Rahmani 'r-Raheem
Die Menschenwürde sei ein Gut, das unveräusserlicher und konstitutiver Bestandteil unseres Menschseins ist, behauptet unsere deutsche Verfassung, will man im ersten Satz des Art I GG nicht nur als eine Absichtserklärung und einen Aufruf verstehen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Art 1, 1 des deutschen Grundgesetzes
So verstanden aber auch der Proklamation liegt das Verständnis zugrunde, die Menschenwürde sei ein Teil, der unser Menschsein auszeichnet, wie der Verstand, das Mitgefühl, die Angst vor dem Tod.
Doch das Mitgefühl ist, wie uns täglich beschämend vor Augen geführt wird, nur ein zeitweiliger Gast, der Verstand so weiß einjeder nicht gleichmäßig verteilt und Angst vor dem Tod haben auch Schweine. Doch welcher Teil ist mit uns Menschen sosehr verwachsen, dass er uns ursächlich ausmacht und den Tiere und Sachen nicht kennen?
Ist die Menschenwürde ihrem Wesen nach flüchtig und verletzbar, wie die körperliche und seeliche Unversehrheit oder das Leben, sonst bedarf es keiner staatlichen Schutzverpflichtung, oder doch nicht? Hier klafft ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der behaupteten Unantastbarkeit einerseits und der Schutzverpflichtung andrereseits, entweder das Eine oder das Andere, beides zusammen ist logischer Unsinn oder Anmaßung. Denn wenn die Menschenwürde sich dadurch auszeichnet, dass sie unantastbar ist, wie die Luft oder das Licht, dann ist sie nicht schutzfähig und kein Staat der Welt oder nur ein Tor kann dafür zweckmäßige Schutzvorrichtungen ersinnen.
Wenn also Gott, der Allmächtige, dem Mensch Würde verleiht und sie muß etwas ganz besonderes sein, was ihn vor allen anderen Lebenden und nicht Lebenden auszeichnet, dann kann kein Geschöpf dieses Geschenk des Schöpfers wieder nehmen, stehlen oder gar zerstören. Der im Grundgesetz behauptete staatliche Schutzauftrag ist folglich Augenwischerei und Anmaßung, die im Unglauben der Verfasser des Grundgesetzes an den Schöpfer selbst gründet.
Kant skizziert in seinem 2. Band zur Metaphysik die Würde als einen konstitiuierenden Wert vernünftiger Wesen, der Willkür und Nüzlichkeitsüberlegungen dem Mensch gegenüber beschränkt.
"Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen, sondern der Natur beruht, haben dennoch, wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d. i. als etwas, das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt (und ein Gegenstand der Achtung ist)."
Doch er benennt den Begriff Würde nicht nur nicht, sondern sie erschließt sich auch nur in der Negation zum relativen Wert von einem Zweck dienenden Wesen.
Wie einfach löste sich dieses logische Wirrwahr um die Menschenwürde auf, wenn Menschen nicht als Zwecke an sich selbst behauptet werden, sondern man ihre Menschenaufgabe einfach benennt: Diener Gottes - Abd Allah - nämlich! So gesehen haben auch wir Menschen einen relativen Wert allerdings nur in Bezug auf Gott, den der Dienerschaft und gemäß unseres Dienstes werden Würden durch den Schöpfer (dignitates) zuteil.
Dass es uns gegeben ist diese Würde im anderen zu erkennen, ist ein Geschenk, so wie hören, sehen und schmecken.
http://sufilive.com/The_Reality_Behind_Illness-1756-print.html
Die Menschenwürde sei ein Gut, das unveräusserlicher und konstitutiver Bestandteil unseres Menschseins ist, behauptet unsere deutsche Verfassung, will man im ersten Satz des Art I GG nicht nur als eine Absichtserklärung und einen Aufruf verstehen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Art 1, 1 des deutschen Grundgesetzes
So verstanden aber auch der Proklamation liegt das Verständnis zugrunde, die Menschenwürde sei ein Teil, der unser Menschsein auszeichnet, wie der Verstand, das Mitgefühl, die Angst vor dem Tod.
Doch das Mitgefühl ist, wie uns täglich beschämend vor Augen geführt wird, nur ein zeitweiliger Gast, der Verstand so weiß einjeder nicht gleichmäßig verteilt und Angst vor dem Tod haben auch Schweine. Doch welcher Teil ist mit uns Menschen sosehr verwachsen, dass er uns ursächlich ausmacht und den Tiere und Sachen nicht kennen?
Ist die Menschenwürde ihrem Wesen nach flüchtig und verletzbar, wie die körperliche und seeliche Unversehrheit oder das Leben, sonst bedarf es keiner staatlichen Schutzverpflichtung, oder doch nicht? Hier klafft ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der behaupteten Unantastbarkeit einerseits und der Schutzverpflichtung andrereseits, entweder das Eine oder das Andere, beides zusammen ist logischer Unsinn oder Anmaßung. Denn wenn die Menschenwürde sich dadurch auszeichnet, dass sie unantastbar ist, wie die Luft oder das Licht, dann ist sie nicht schutzfähig und kein Staat der Welt oder nur ein Tor kann dafür zweckmäßige Schutzvorrichtungen ersinnen.
Wenn also Gott, der Allmächtige, dem Mensch Würde verleiht und sie muß etwas ganz besonderes sein, was ihn vor allen anderen Lebenden und nicht Lebenden auszeichnet, dann kann kein Geschöpf dieses Geschenk des Schöpfers wieder nehmen, stehlen oder gar zerstören. Der im Grundgesetz behauptete staatliche Schutzauftrag ist folglich Augenwischerei und Anmaßung, die im Unglauben der Verfasser des Grundgesetzes an den Schöpfer selbst gründet.
Kant skizziert in seinem 2. Band zur Metaphysik die Würde als einen konstitiuierenden Wert vernünftiger Wesen, der Willkür und Nüzlichkeitsüberlegungen dem Mensch gegenüber beschränkt.
"Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen, sondern der Natur beruht, haben dennoch, wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Werth, als Mittel, und heißen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d. i. als etwas, das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin so fern alle Willkür einschränkt (und ein Gegenstand der Achtung ist)."
Doch er benennt den Begriff Würde nicht nur nicht, sondern sie erschließt sich auch nur in der Negation zum relativen Wert von einem Zweck dienenden Wesen.
Wie einfach löste sich dieses logische Wirrwahr um die Menschenwürde auf, wenn Menschen nicht als Zwecke an sich selbst behauptet werden, sondern man ihre Menschenaufgabe einfach benennt: Diener Gottes - Abd Allah - nämlich! So gesehen haben auch wir Menschen einen relativen Wert allerdings nur in Bezug auf Gott, den der Dienerschaft und gemäß unseres Dienstes werden Würden durch den Schöpfer (dignitates) zuteil.
Dass es uns gegeben ist diese Würde im anderen zu erkennen, ist ein Geschenk, so wie hören, sehen und schmecken.
http://sufilive.com/The_Reality_Behind_Illness-1756-print.html
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